Und nach derEinlagerungszeit?
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist übernehmen wir für Sie auf Wunsch automatisiert auch die Vernichtung Ihrer Akten. Die Aktenvernichtung erfolgt dabei mit einem nach DIN 32757-1 zertifizierten Datenvernichter der Sicherheitsstufe 3. Selbstverständlich können Sie diesen Service bei uns auch separat ohne vorherige Einlagerung buchen. Zusätzlich übernehmen wir für Sie – zum Beispiel bei Büroauflösungen – gerne auch die Entsorgung Ihres Inventars.
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