Und nach der

Einlagerungszeit?

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist übernehmen
wir für Sie auf Wunsch automatisiert auch die Vernichtung
Ihrer Akten. Die Aktenvernichtung erfolgt dabei mit
einem nach DIN 32757-1 zertifizierten Datenvernichter der
Sicherheitsstufe 3. Selbstverständlich können Sie diesen
Service bei uns auch separat ohne vorherige Einlagerung
buchen. Zusätzlich übernehmen wir für Sie – zum Beispiel
bei Büroauflösungen – gerne auch die Entsorgung Ihres Inventars.

 
(c) 05.09.2010 Aktenspeicher Seifert